Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Leistungen von Digital Nativ GmbH, Bad Gögginger Str. 46, 93333 Neustadt an der Donau, E-Mail: info@digital-nativ.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Leistungen gelten für alle Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden. Zudem gelten diese AGB auch gegenüber sonstigen Geschäftspartnern des Auftragnehmers, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nicht zwingend ein Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer voraussetzen. Die AGB gelten für sämtliche Verträge, die im Rahmen der Online-Angebote auf https://www.digtial-nativ.de des Auftragnehmers, durch E-Mail, Online-Formular, Fax, etc. oder direkt mit dem Auftragnehmer zu Stande kommen, soweit sich aus einer gesondert zwischen den Parteien vereinbarten Vereinbarung nichts Abweichendes ergibt.
1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen ab.
1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, kennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
1.6 Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung der folgenden Leistung:
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung vom Auftragnehmer. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Fertigstellungstermin und die Modalitäten der Zurverfügungstellung der Leistung werden individualvertraglich geregelt. Der Auftragnehmer hat zum vereinbarten Termin die in Auftrag gegebene Leistung abnahmereif und frei von Mängeln zu erbringen. Sofern die termingerechte Herstellung der Leistung nicht möglich ist, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich die Gründe der Verzögerung mitzuteilen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung weitere Erfüllungsgehilfen hinzuzuziehen. Für die Leistungen der Erfüllungsgehilfen hat er einzustehen, wie für eigene Leistungen.
2.6 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung.
2.7 Die rechtlichen Anforderungen an Werbekampagnen, Websites und Designs können nur von einem Rechtsanwalt beurteilt und vorgegeben werden. Dies umfasst insbesondere alle juristischen Texte (z.B. Impressum und Datenschutzerklärung). Überprüfen, einhalten und einpflegen rechtlicher Anforderungen ist nicht Gegenstand des Auftrages, sofern dies nicht ausdrücklich gegen zusätzliche Vergütung vereinbart ist.
3 . Spezielle Leistungsarten
3.1 Inhalte wie z. B. Texte, Fotos & Grafiken: Soweit die Leistungen vom Auftragnehmer die Anfertigung von Inhalten wie z.B. Texten, Fotos und Grafiken beinhalten, gilt das Angebot jeweils nur für einen Entwurf sowie für geringfügige Abänderungen. Sollte der Entwurf trotz fachgerechter und auftragsgemäßer Ausführung den Geschmack des Auftraggebers nicht treffen, ist die Erstellung weiterer Entwürfe kostenpflichtig. Soweit der Auftraggeber derartige Inhalte beistellt, hat dies in digitaler, weiterverarbeitbarer Qualität zu erfolgen.
3.2 Domainregistrierung: Soweit die Leistungen die Registrierung von Domains im Namen des Auftraggebers beinhalten, erfolgt diese jeweils unter den Bedingungen des jeweiligen Providers/Registrars. Der Auftragnehmer schuldet bei der Registrierung von Domains für den Auftraggeber lediglich ein entsprechendes Bemühen um die Registrierung, aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch den Auftragnehmer nicht beeinflussbaren Faktoren abhängt.
3.3 Hosting: Soweit die Leistungen vom Auftragnehmer das Hosting von Programmen oder Daten beinhalten, schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Ausfalls- oder Datensicherheit, sofern nicht im Einzelnen irgendwelche Ausfalls- oder Datensicherheits-Levels vereinbart sind. Eine Verfügbarkeit von 99 % bezogen auf das Vertragsjahr wird angestrebt.
3.4 Suchmaschinenoptimierung: Soweit die Leistungen vom Auftragnehmer Maßnahmen aus dem Bereich der Suchmaschinenoptimierung beinhalten, schuldet der Auftragnehmer lediglich eine fachgerechte, zum Erreichen der vereinbarten Ziele geeignete Ausführung, haftet jedoch nicht für das Erreichen bestimmter Ziele.
3.5 Verfügbarkeit: Anbieter, deren Services zur Vertragserfüllung benötigt werden, haben oft eigene Modalitäten zur Entscheidung, ob und wie ihre Leistungen in Anspruch genommen werden können. Der Auftragnehmer schuldet nur eine fachgerechte Ausführung, haftet aber nicht für eventuelle nachteilige Auswirkungen von nicht vorhersehbaren Einzelfallentscheidungen dieser Anbieter.
3.6 Service- und Wartung: Soweit keine Service- und Wartungsleistungen oder ähnliches vereinbart wurden, werden diese auch nicht geschuldet. Soweit die Leistungen vom Auftragnehmer Service- und Wartungsleistungen beinhalten, schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Reaktionszeit, sofern nicht im Einzelnen bestimmte Reaktionszeiten vereinbart sind.
3.7 Datensicherung: Der Auftraggeber ist für die Sicherung und Sicherheit seiner Daten, insbesondere auch vor Installationsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Arbeiten durch den Auftragnehmer verantwortlich.
3.8 Remote-Monitoring: Soweit der Auftragnehmer Systeme zum Remote-Monitoring der Funktionsfähigkeit der Systeme des Auftraggebers einsetzt, ohne diese Leistung in Rechnung zu stellen, haftet der Auftragnehmer für die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Systeme nicht.
3.9 Einbindung fremder Komponenten und Dienste: Soweit die Leistungen vom Auftragnehmer die Einbindung von Komponenten und Diensten Dritter beinhalten, schuldet der Auftragnehmer nur die Ausführung im Umfang zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.
3.10 Cross-Browser-Kompatibilität: Soweit die Leistungen die Erstellung von Webanwendungen beinhaltet, wird, soweit dies aufgrund der verwendeten Technik möglich ist, eine Kompatibilität mit jenen Webbrowserversionen angestrebt, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung einen Marktanteil von mindestens 5% aufweisen.
3.11 Nutzung fremder Plattformen: Soweit die Leistungen die Nutzung von Plattformen Dritter beinhalten, schuldet der Auftragnehmer lediglich eine fachgerechte, zum Erreichen der vereinbarten Ziele geeignete Ausführung, haftet jedoch nicht für das Erreichen bestimmter Ziele, da zahlreiche Plattformen oft willkürliche Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten vornehmen.
3.12 Druck: Soweit die Leistungen die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen vom Auftragnehmer entsprechen. Der Auftraggeber hat technisch bedingte und branchenübliche Abweichungen bei der Farbe und dem Material zu akzeptieren, soweit keine exakten Vorgaben vereinbart wurden. Im Fall der Vereinbarung exakter Vorgaben sind die für die Erreichung dieser Vorgaben notwendigen Mehrkosten vom Auftraggeber zu ersetzen. Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5 %, bei schwierigeren Arbeiten bis zu 10 % gestattet und werden anteilig unter Zugrundelegung des Fortdruckes zu verrechnet. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der Zulieferindustrie zusätzlich berücksichtigt. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden („neue Rechtschreibung“) maßgebend. Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur nach Vereinbarung vorgelegt. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung Korrekturabzüge vorzulegen.
4. VERTRAGSSCHLUSS
4.1 Die Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, abweichendes ist ausdrücklich zugesagt. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich in EURO.
4.2 Die Auftragserteilung (Werkvertrag, Dienstvertrag, Lizenzvertrag, gemischter Vertrag, o.ä.) muss in schriftlicher Form (Brief, Fax) oder per E-Mail in Textform erfolgen. Beauftragungen des Auftraggebers erfolgen grundsätzlich durch schriftliche Auftragsbestätigung per Fax oder Briefpost, aber auch wirksam durch Übersendung der gescannten unterschriebenen Auftragserteilung oder auch nur per bloßer Annahme durch E-Mail (Textform) ohne Unterschrift.
4.3 Der Auftragnehmer wird den Zugang der Beauftragung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigungs-E-Mail ist noch keine verbindliche Annahme des Angebots. Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers schriftlich annimmt.
4.4 Bei Angebotsanfragen erhält der Auftraggeber alle Vertragsdaten in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche er ausdrucken oder elektronisch sichern kann.
4.5 Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Weiter versichert der Auftraggeber, dass er unter der von ihm eingetragenen E-Mail-Adresse erreicht werden kann.
4.6 Die Darstellung der jeweiligen Dienstleistungen und Urheberwerksleistungen auf der Webseite oder in den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationsmaterial stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages, sondern einen unverbindlichen (Online)-Katalog dar.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Auftraggebers entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung“ bleiben hiervon unberührt.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage individueller Abreden, andernfalls nach den allgemeinen Leistungs- und Preislisten des Auftragnehmers und im Übrigen nach den üblichen Tarifen. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug zu zahlen sind.
6.2 Nachdem der Auftragnehmer die Leistung erbracht hat, übersendet er dem Auftraggeber die Rechnung. Erbrachte Teilleistungen können vom Auftragnehmer nach Fertigstellung abgerechnet werden. Die Zahlung einer (Teil-)Leistung gilt als Abnahme. Bei unbarer Zahlung ist die Rechnungsnummer anzugeben. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Vergütung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Die Agentur hat das Recht, angemessene Vorschüsse zu verlangen und die Aufnahme ihrer Tätigkeit bzw. deren Weiterführung von der Zahlung abhängig zu machen.
6.3 Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Auftragnehmer in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
6.4 Zur Aufrechnung von Forderungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche, mit denen er aufrechnen möchten, Gegenansprüche aus demselben Vertrag betreffen, rechtskräftig festgestellt, vom Auftragnehmer anerkannt oder unstrittig sind.
6.5 Rechnungsforderungen können vom Auftragnehmer an Dritte abgetreten werden, insbesondere zu Refinanzierungszwecken sowie zu Zwecken vereinfachter Forderungsabwicklung. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er im Abtretungsfall nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die für eine Abtretung sowie die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen an den Dritten übermitteln.
6.6 Unbeschadet sonstiger Rechte zur Geltendmachung von Verzugsschäden und zur Beitreibung offener Forderungen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, dem Auftraggeber im Verzugsfalle, für die Zahlungsanforderung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von bis zu 10,00 € brutto zu berechnen. Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
6.7 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Reisekosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6.8 Die Beauftragung von Fremdleistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, erst nach Zahlungseingang einer entsprechenden Vorabrechnung an den Auftraggeber. Die Rechnungssumme entspricht den vorab kalkulierten Angebotsposten. Eine abschließende Rechnungsstellung über die tatsächlich entstandenen Kosten von Fremdleistungen erfolgt nach Rechnungseingang der beauftragten Unternehmen.
6.9 Ist Bestandteil der vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung ein Media-Budget, wird dieses stets vom Auftraggeber getragen. Betragen die erforderlichen Kosten
€ 1.000,00 € oder mehr, ist der Auftraggeber verpflichtet, Vorkasse zu leisten. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf einen rechtzeitigen Start der hiermit zu finanzierenden Maßnahmen.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen und Werke nach Abnahme nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert und die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen, vereinbarten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Acht.
7.2 Der Auftragnehmer wird die erbrachten Leistungen und Werke dem Auftraggeber liefern oder vorführen und ihn nach jeder damit abgeschlossenen Erstellungsphase mit einer Frist von zehn Tagen auffordern (bei eiligen Aufträgen können kürzere Fristen gewählt werden), das Teilwerk oder das Gesamtwerk abzunehmen. Äußert der Auftraggeber keine Änderungswünsche oder Vorbehalte innerhalb dieser Frist, gilt das Teilwerk (Gesamtwerk) als abgenommen, sofern es abnahmefähig war, also keine wesentlichen Mängel an der Teil- oder Gesamtleistung vorlagen. Mit der Abnahme gehen Gefahr und Risiko zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, Impressum und Datenschutzerklärung sowie alle anderen rechtlichen Anforderungen zu beachten und immer aktuell zu halten. Ebenso muss der Auftraggeber eine Website in Bezug auf die technischen Anforderungen immer aktuell halten. Dazu gehört insbesondere das regelmäßige Update der eingesetzten Software (CMS, Plugins und/oder Themes).
7.3 Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer grundsätzlich künstlerische Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber nach dem Auftrag, während der Ausführungsphase und/oder nach der Abnahme oder Duldung von Teilwerken/Protokollen Änderungen, die von der vereinbarten Sollbeschaffenheit und/oder abgenommenen bzw. geduldeten Teilwerken/Protokollen abweichen, so hat der Auftraggeber die hierfür anfallenden Mehrkosten vollumfänglich nach dem tatsächlich angefallenen zeitlichen Mehraufwand – gerechnet in Manntagen und zwar nach jeweiliger Funktion der einzelnen Mitarbeiter – zusätzlich zu vergüten.
Werden Entwürfe, Konzepte, Leistungen und sonstige Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken usw.) erneut und/oder in einem substantiell größeren zeitlichen/räumlichen/inhaltlichen Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine zusätzliche angemessene Vergütung für diese zusätzliche, vorab nicht vereinbarte Nutzungsart und -dauer an den Auftragnehmer zu zahlen.
7.4 Werbeangaben Dritter, insbesondere von Herstellern für die Leistungserbringung verwendeter Software, sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich.
7.5 Soweit der Auftraggeber Unternehmen ist, verjähren die Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln der Leistung in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung. Dies gilt auch für die Rechte des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Schadensersatz statt der Leistung, auch wegen sämtlicher Schäden an anderen Rechtsgütern des Auftraggebers, die durch den Mangel entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers oder der Auftragnehmer hat den Mangel aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.
8. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
8.1 Vom Auftragnehmer erstellte Entwürfe, Konzepte, Leistungen und alle sonstigen Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken, etc.) dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Das Recht zur Bearbeitung wird nicht eingeräumt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die für die Nutzung immanenten und nicht wesentlichen Änderungen, insbesondere Änderungen und Ergänzungen inhaltlicher, redaktioneller Art, sind von der Rechteeinräumung mit umfasst. Eine Nutzung für Dritt-/Fremdprodukte ist ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso eine Weiterlizenzierung jedweder Art. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte (Weiterlizenzierung) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Digital Nativ GmbH, die gegebenfalls eine zusätzliche Vergütung durch den Auftraggeber sowie einer zusätzlichen Vereinbarung zwischen Digital Nativ GmbH und dem Sub-Lizenznehmern bedarf.
Jedwede vollständige und/oder teilweise Nachahmung der hergestellten Entwürfe, Konzepte und/oder Werke ist unzulässig. Bei einem Verstoß hiergegen behält Digital Nativ GmbH sich die Geltendmachung sämtlicher gesetzlicher Ansprüche, gleich ob Unterlassung- und/oder Schadensersatzansprüche vor.
Digital Nativ GmbH überträgt dem Auftraggeber nur die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen nicht-exklusiven Nutzungsrechte für die jeweils vereinbarte Dauer, Territorien und inhaltlichem Ausmaß, jedenfalls keinerlei Eigentumsrechte.
Dem Auftraggeber werden erst mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung (Schlussliquidation), sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die Nutzungsrechte für die vertragsgegenständlichen Werke eingeräumt. Eine vorherige Nutzung ist dem Auftraggeber ausdrücklich nicht gestattet. Bei nicht vollständiger Vergütung hat Digital Nativ GmbH das Recht, Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
8.2 Der Auftragnehmer hat mangels abweichender, vergütungspflichtiger Vereinbarung das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden und zum Zwecke der Eigenwerbung eine öffentlich zugängliche Referenzliste zu führen.
8.3 Werden die Werke später abweichend von den ursprünglichen Abreden oder in größerem Umfang als vorgesehen genutzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung für die zusätzlichen Nutzungen nachträglich in Rechnung zu stellen. Die Anfertigung von Konzepten, Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
8.4 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Inhalte auf der Website, in Werbungen oder in Druckwerken, die von Dritten stammen (insbesondere Fotos, Texte, Pläne, Grafiken, Karten, Tonaufnahmen, Videos, Animationen und Zeichnungen) urheberrechtlich geschützt sein können. Stellt der Auftraggeber solche Materialien bei, muss der Auftraggeber selbst sicherstellen, dass er dafür sämtliche erforderlichen Rechte, gegebenenfalls kostenpflichtig, erworben hat. Eine Recherche des Auftragnehmers wegen entgegenstehender Marken-, Urheber- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte ist nicht Gegenstand des Vertrages.
8.5 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen wie Texte, Bilder, Fotos und Programme, auch in der beabsichtigten Nutzungsform, berechtigt ist und die zur Verfügung gestellten Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Bei Verstoß gegen diese Pflichten ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8.6 Verwendet der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags Stockmedien, liegen die Nutzungsrechte für diese Medien ausschließlich beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die mit derartigen Stockmedien des Auftragnehmers hergestellten Arbeitsergebnisse zur weiteren Bearbeitung, ihrer Nutzung zu einem anderen Zweck oder zur Herstellung abgeleiteter Produkte an einen Dritten weiterzugeben, es sei denn, die Parteien treffen hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung.
8.7 Der Auftragnehmer ist, auch bei etwaiger Einräumung exklusiver Nutzungsrechte, unwiderruflich berechtigt, alle Entwürfe, Konzepte, Leistungen und/oder sonstige Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken, etc.) im Rahmen der Eigenwerbung als Referenz und zur Einreichung bei Awards, etc. unentgeltlich zu nutzen.
Zu Referenz- und Werbezwecken ist der Auftragnehmer ebenso berechtigt, ausgewählte Auftraggeber– als Referenzkunden – namentlich zu nennen. Eine Referenznennung vor Veröffentlichung des Werkes beim Auftraggeber wird nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Der Auftragnehmer wird keine Geschäftsgeheimnisse/Interna preisgeben.
8.8 Auftraggeber hat die Pflicht, an geeigneter Stelle und in branchenüblicher Art und Weise sowie auf allen Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softkopien) Digital Nativ GmbH als Urheber zu benennen. Hierzu gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach § 13 UrhG.
8.9 unberechtigte Nutzung von Ideen: Die von Digital Nativ GmbH zur Abstimmung erstellten Ideen, Konzepte, Prototypen, Demos und Entwürfe dürfen vom Auftraggeber nur zum Zwecke der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage des Auftraggebers, die zur Verfügungsstellung an Dritte oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Weiterbearbeitung eines Entwurfs für eigene Präsentationen.
9. Korrektur/Abnahme/Beanstandung
Änderungen und Korrekturschleifen sind in der Regel in der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Anzahl in den Angeboten vom Auftragnehmer mit vorgesehen. Sollten weitergehende Änderungen und Korrekturen durch den Auftraggeber gewünscht sein, die vom geschätzten Zeitaufwand in der Auftragsvergabe nicht mit umfasst sind, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Voraus informieren und dies mit diesem abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform.
Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Die Abnahme, wie auch die Zwischenabnahmen, haben schriftlich zu erfolgen durch einen Freigabevermerk, wobei E-Mail hierfür ausreichend ist. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken, etc.) keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben.
Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
10. Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung (z.B. nach Produkthaftungsgesetz). Die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen.
Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
10.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
11. Datenschutz und Verschwiegenheit
11.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
11.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
12. Vertragsstrafe
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz der Urheberrechte berechtigt den Auftragnehmer zur Forderung einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung; ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Kostenvoranschlag, hilfsweise die übliche Vergütung als vereinbart.
13. Abwerbeverbot.
Der Auftraggeber darf keine anderen Auftraggeber oder Mitarbeiter vom Auftragnehmer abwerben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
14. Auftraggeber ist Wettbewerber
Ist Auftraggeber ein Wettbewerber von Digital Nativ GmbH so dürfen die durch Digital Nativ GmbH hergestellten Werke und Leistungen ausschließlich nur für und durch die Endkunden des Auftraggebers verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Auftraggeber darf keinerlei Eigenwerbung (Referenznennung, Einreichung bei Awards, etc.) in Bezug zu den hergestellten Werken/Leistungen durchführen. Die Werke/Leistungen dürfen nicht bearbeitet werden und es darf keine Lizenzierung und/oder Weiterlizenzierung stattfinden.
Eine Einreichung von (Teil-)Werken/Leistungen bei Awards und die damit verbundene Einholung von Wertungspunkten für Rankings erfolgt ausschließlich durch und für Digital Nativ GmbH, sollten die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart haben.
Auftraggeber als Wettbewerber von Digital Nativ GmbH hat die Pflicht, an geeigneter Stelle und in branchenüblicher Art und Weise sowie auf allen Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softkopien) Digital Nativ GmbH als Urheber zu benennen. Die Urheberrechtsnennung hat online mit einer Verlinkung zu der aktuellen Webseite von Digital Nativ GmbH zu erfolgen.
Die Verwendung von Ideen, Konzepten, Prototypen, Demos und Entwürfen durch Auftraggeber, die unmittelbare Wettbewerber von Digital Nativ GmbH sind, ist untersagt.
Für den Fall des Verstoßes gegen vorgenannte Regelungen hat der Auftraggeber an Digital Nativ GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung an Digital Nativ GmbH zu zahlen. Der Nachweis weitergehenden Schadens bleibt Digital Nativ GmbH ausdrücklich vorbehalten.
15. Vorzeitige Beendigung
Kündigt der Auftraggeber noch vor Abschluss eines Projekts, so vereinbaren die Parteien einen prozentualen Aufwendungsersatz in Höhe des bisherigen Arbeitsfortschrittes bis zum Tag der Kündigung. Dem Auftragnehmer bleibt es vorbehalten, einen etwaigen höheren, konkreten Schaden nachzuweisen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
16.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
16.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
16.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
16.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung der AGB nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich oder in Textform nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
16.6 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: 11. Dezember 2023